Was ist der Krankenhauszukunftsfonds?
Die Rolle der IT ist in den großen oder mittelständischen Unternehmen über die Jahre gewachsen. Kaum ein Unternehmen kann sich heute noch einen langfristigen Ausfall seiner IT leisten. Die Digitalisierung und moderne Ausstattung der Krankenhäuser ist insbesondere wichtig, da es hier um den Schutz der Gesundheit geht.
Die Corona Pandemie hat jedoch gezeigt, dass hier an vielen Stellen in den letzten Jahren nicht genügend investiert wurde und es zu Engpässen kommt. Mit Hilfe des Krankenhauszukunftsgesetzes sollen nun notwendige Investitionen gefördert werden. Das Fördervolumen des Bundes beträgt 3 Milliarden Euro, das der Länder 1,3 Milliarden Euro.
Förderfähige Projekte
Es wurden insgesamt 11 Fördertatbestände formuliert. Ein Projekt muss mindestens einen dieser Tatbestände erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können. Dabei kann es auch möglich sein, dass ein bestimmtes Projekt Themen aus mehreren Tatbeständen beinhaltet, welche sich gegenseitig ergänzen. Das zur Förderung beantragte Projekt darf frühestens am 02. September 2020 begonnen haben. Jeder Fördertatbestand behandelt ein bestimmtes Themenfeld der Modernisierung/Digitalisierung:
- Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik
- Fördertatbestand 2: Patientenportale
- Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
- Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
- Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung
- Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme
- Fördertatbestand 8: Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
- Fördertatbestand 9: Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke
- Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit
- Fördertatbestand 11: Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Fall einer Epidemie
Unterstützung durch die sila consulting GmbH
Schauen wir uns den Fördertatbestand 10 „IT-Sicherheit“ an, so kommt die sila consulting ins Spiel. Ziel dieses Tatbestands ist es, die IT und Cybersicherheit der Krankenhäuser und Hochschulkliniken zu verbessern. Hier stehen insbesondere die Häuser im Fokus, welche nicht zur kritischen Infrastruktur nach BSI-Gesetz gehören.
Förderfähige Projekte sollen das Ziel haben, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Informationen und informationstechnischen Systeme zu gewährleisten.
Weiterhin müssen Vorhaben zur Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit die Prävention, Detektion und Mitigation von Informationssicherheitsvorfällen oder die Steigerung der Sensibilisierung der Mitarbeiter bzw. eine Kombination hiervon zum Ziel haben.
Es werden explizit Umsetzungen des branchenspezifischen Standards (B3S), BSI-Grundschutz und ISO27001 genannt. Die Implementierung eines geeigneten Informationssicherheitsmanagementsystems steht demnach im Fokus des Fördertatbestands 10.
Höhe der Förderung
Folgender Auszug aus der Fördermittelrichtlinie des Landes gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang Projekte gefördert werden:
Jedes Land kann den Anteil beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2018, abzüglich der Aufwendungen des BAS gemäß § 14a Abs. 6 Satz 4 KHG und des Bundesministeriums für Gesundheit gemäß § 14b KHG, ergibt (§ 14a Abs. 3 Satz 1 KHG). Das BAS gibt die Förderanteile der Länder bekannt und veröffentlicht diese auf seiner Homepage unter www.bundesamtsozialesicherung.de (§ 21 A il des Landes ausgeschöpft ist, § 14a Abs. 6 Satz 1 KHG. Vorhaben werden anteilig gefördert. Das BAS gewährt Fördermittel grundsätzlich in Höhe von 70 % der förderfähigen Kosten gegenüber dem Land. Das Land leitet die Fördermittel mittels Bewilligungs- und Auszahlungsbescheid an den Träger weiter. Das Land und/oder der Krankenhausträger tragen die restlichen 30 % des Vorhabens. Jedes Land regelt in eigener Zuständigkeit, wie die restlichen 30 % eines Vorhabens gefördert werden bzw. durch wen die Kosten für das geförderte Vorhaben zu übernehmen sind. Eine Förderung durch das Land ist auch in einem höheren Maße möglich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Krankenhauszukunftsfonds finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesamts für Soziale Sicherung unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/