Datenschutz
Seit Datenschutz mit Einführung der DSGVO in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes übergeben wurde, ist Datenschutz in aller Munde. Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen waren die Anwendung des Marktortprinzips und eine signifikante Verschärfung des Bußgeldkatalogs.
Sie möchten die Zeit- und kostenintensiven Aufgaben auslagern und sich so Schulungs- und Verwaltungsaufwand sparen?
Unsere erfahrenen Datenschutzexperten unterstützen Sie gerne. Wir implementieren ein umfassendes und gesetzeskonformes Datenschutzmanagementsystem inklusive der geforderten Dokumentation. Wenn Sie wünschen, betreuen wir Sie anschließend als externer Datenschutzbeauftragter oder helfen Ihnen, eigene dahingehende Kompetenzen aufzubauen.
Welche Gesetze müssen Sie beachten?
-
Die DSGVO, wenn die EU zu Ihren Marktorten gehört
-
Das BDSG nF, wenn Sie in Deutschland tätig sind
-
Das kirchliche Datenschutzgesetz, wenn Sie einen kirchlichen Träger haben
Was sind personenbezogene / personenbeziehbare Daten (PBD)?
Personenbezogen oder personenbeziehbar sind alle Daten, die jemand einer Person zuordnen könnte. Dafür ist es unerheblich, ob man das selbst könnte, oder ob dazu z.B. die Polizei (Kennzeichen) oder der Internetserviceprovider (IP-Adressen) unterstützen müssten.
Darf ich PBD erheben / bearbeiten / weitergeben?
Es gibt ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, es ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn wir haben eine Rechtsgrundlage bzw. erfüllen eine Bedingung nach Artikel 6 (1) DSGVO.
Welche PBD sind besonders schützenswert?
Besonders schützenswert sind Daten zu ethnischer und kultureller Herkunft, politischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen, Gesundheit, Biometrie, Genetik, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit.
Welche Gesetze müssen Sie beachten?
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Die DSGVO, wenn die EU zu Ihren Marktorten gehört
-
Das BDSG nF, wenn Sie in Deutschland tätig sind
-
Das kirchliche Datenschutzgesetz, wenn Sie einen kirchlichen Träger haben
Was sind personenbezogene / personenbeziehbare Daten (PBD)?
Personenbezogen oder personenbeziehbar sind alle Daten, die jemand einer Person zuordnen könnte. Dafür ist es unerheblich, ob man das selbst könnte, oder ob dazu z.B. die Polizei (Kennzeichen) oder der Internetserviceprovider (IP-Adressen) unterstützen müssten.
Darf ich PBD erheben / bearbeiten / weitergeben?
Es gibt ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, es ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn wir haben eine Rechtsgrundlage bzw. erfüllen eine Bedingung nach Artikel 6 (1) DSGVO.
Welche PBD sind besonders schützenswert?
Besonders schützenswert sind Daten zu ethnischer und kultureller Herkunft, politischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen, Gesundheit, Biometrie, Genetik, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit.
Wann brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn sich mindestens 20 Mitarbeiter*Innen mit datenverarbeitenden Prozessen beschäftigen, wobei die Daten personenbeziehbar oder –bezogen sind. Dies lässt sich wie folgt durch interne oder externe Datenschutzbeauftragte umsetzen:
Interner Datenschutzbeauftragter
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Ist näher an den internen Prozessen
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sila consulting kann unterstützen, Inhalte & Kompetenzen aufzubauen
Vorteile von externen Datenschutzbeauftragten der sila consulting
- Ressourceneffizientere Lösung als eigene Kompetenzen aufzubauen
- Zuverlässige Umsetzung durch unsere zertifizierten und hochkompetenten Datenschutzexperten
- Höchste Erreichbarkeit dank Stellvertreter-Regelung
Unsere Datenschutzpakete
Datenschutz Initial
-
Erfassen der relevanten Geschäftsprozesse
-
Bewerten der Relevanz nach DSGVO, BDSG nF und KDG
-
Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
-
Datenschutz-Folgeabschätzung (Risikoanalyse)
-
Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)
-
Gap-Analyse der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs); Überwachung der Implementierung notwendiger TOMs
-
Erstellung der geforderten Dokumentation
-
Datenschutzkonzept
Datenschutz Rundum-Sorglos-Paket(nur verfügbar inklusive des Paketes Datenschutz Initial)
-
Externer Datenschutzbeauftragter
-
Nachhalten und Pflegen von Datenschutzmaßnahmen
-
Dokumentationspflege
-
Ansprechpartner bei Rückfragen von Mitarbeitern und Geschäftsführung
-
Bearbeitung von Behörden- und Betroffenenanfragen
-
Prüfung neuer Auftragsverarbeitungs-Verträge
-
-
Hohe Erreichbarkeit des DSB durch Stellvertreterregelung
-
Eine Awareness-Schulung pro Jahr
-
Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00 – 17:00 Uhr
Datenschutz Initial
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Erfassen der relevanten Geschäftsprozesse
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Bewerten der Relevanz nach DSGVO, BDSG nF und KDG
-
Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
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Datenschutz-Folgeabschätzung (Risikoanalyse)
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Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)
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Gap-Analyse der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs); Überwachung der Implementierung notwendiger TOMs
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Erstellung der geforderten Dokumentation
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Datenschutzkonzept
Datenschutz Rundum-Sorglos-Paket(nur verfügbar inklusive des Paketes Datenschutz Initial)
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Externer Datenschutzbeauftragter
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Nachhalten und Pflegen von Datenschutzmaßnahmen
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Dokumentationspflege
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Ansprechpartner bei Rückfragen von Mitarbeitern und Geschäftsführung
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Bearbeitung von Behörden- und Betroffenenanfragen
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Prüfung neuer Auftragsverarbeitungs-Verträge
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-
Hohe Erreichbarkeit des DSB durch Stellvertreterregelung
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Eine Awareness-Schulung pro Jahr
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Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00 – 17:00 Uhr
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